Schulbegleitung

Die Begleitung von Schüler*innen im Unterricht und in den Pausen stellt einen Beitrag zur Inklusion von Kindern dar, die von einer seelischen Behinderung betroffen oder bedroht sind. Dies trifft auf Kinder zu, die z.B. unter hohen Konzentrationsschwierigkeiten leiden, Probleme haben, sich in die Klassengemeinschaft einzufügen sowie auf Leistungsanforderungen aufgrund von Überforderung mit störendem Verhalten oder Aggressionen reagieren. Unsere Schulbegleiter*innen arbeiten innerhalb der Schule und im Rahmen schulischer Veranstaltungen.

Antragsverfahren

Voraussetzung für die Schulbegleitung ist ein Antrag beim Jugendamt / ASD der Stadt Neumünster. Nach Überprüfung und Genehmigung kann das Jugendamt die Familienräume mit der Übernahme der Maßnahme beauftragen. Es entstehen den Personensorgeberechtigten keine Kosten für die Durchführung der Schulbegleitung.